Geld sparen und Zähne schützen
Heute dürfte es eher die Ausnahme sein, dass ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung noch nichts vom Bonusheft gehört haben sollte. Denn schon seit 1989 ist dieses Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das so genannte “Gesundheitsreform-Gesetz” eingeführt. Wer dennoch “ohne” ist, sollte unbedingt beim nächsten Praxisbesuch seinen Zahnarzt darauf ansprechen. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Kranken-versicherung – und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche – sollten ein Bonusheft haben! Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche.
Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert! Das macht sich dann bemerkbar, wenn im Falle des Falles Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese – notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig vom Zahnarzt und seinem Team im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt – für den ist Zahnersatz vielleicht nie ein Thema. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen, dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht? Manche Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit sorgfältiger Mundhygiene, andere vernachlässigen bei Lebenskrisen für eine Zeitlang das Zähneputzen. Und nicht jeder hat in seiner Kindheit und Jugend richtiges Zähneputzen gelernt und verinnerlicht: Vor allem die heute Erwachsenen haben gegenüber den Kindern und Jugendlichen durchaus häufiger deutliche Defizite. Bei ihnen sind Zahnschäden leider noch nicht die Ausnahme, und Zahnersatz ist oft die letzte Rettung, um weiterhin gut kauen, verständlich reden und attraktiv lachen zu können. Die heutige Generation der Kinder und Jugendlichen ist besser dran: Sie haben von klein auf gelernt, dass ihre Zähne Pflege brauchen und wie man das am besten macht – deswegen ist im Durchschnitt die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen heute auch weitaus besser als die der Erwachsenen. Das ist der beste Beweis, dass sich der kleine Aufwand für die Mundhygiene mit großen Erfolgen bezahlt macht. Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle – das bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können. Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten. Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz – Brücke, Prothese, Krone – ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontroll-Termine wahrgenommen hat, mit einem Plus an Zuschuss.
Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit – regelmäßig geführtem – Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus) von 20%. Irgendwann einmal nachschauen lassen, reicht dem Gesetzgeber aber nicht: Der Bonus wird erst dann fällig, wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse noch einmal um 10 auf insgesamt 30% erhöht. Das ist erstmals ab 1.1.1999 möglich, denn dann gilt die Bonusheft-Regelung genau 10 Jahre. Allerdings muss niemand ein Bonusheft führen – aber jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung darf.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt “IP-Programm” (IP= Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Näheres sagt Ihnen Ihr Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die “zahnärztliche Untersuchung” eines Erwachsenen oder die “Individualprophylaxe” bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes betätigt.
Wenn die Nachweise der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft
- bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
- bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr
fehlen, sollten Sie Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. In dem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das “Nachstempeln” ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken. Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis man wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse hat.
Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verloren gegangen ist, hilft der Zahnarzt weiter – er kann ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung war. Das ist natürlich eine etwas aufwendige Aktion und sollte die Ausnahme bleiben! Am besten hat das Bonusheft zuhause einen festen Platz oder gehört zum Inventar der Brieftasche. Vielleicht kann man sich auch eine feste Wortkombination merken: “Zahnarzttermin & Bonusheft”. Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder er stellt dem neuen Patienten ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte” Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.
Das Bonusheft ist im Fall des Falles später einmal bares Geld wert – wenn einmal Zahnersatz nötig wird. Es ist also keine Nebensächlichkeit oder lästige Pflichtübung. Allein wegen dieser finanziellen Vorteile sollte man aber eigentlich nicht regelmäßig zum Zahnarzt gehen: Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen! Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt – und kein Bonus bringt soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne – das ist ein natürliches Kapital und ein großes Stück Lebensqualität. Sie sind Ihre persönliche Visitenkarte!
Wussten Sie, dass eine neue Brücke, Krone oder Prothese helfen kann, Steuern zu sparen? Bestimmte Ausgaben für Krankheiten können nach dem Einkommenssteuergesetz als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Viele Menschen schenken diesem Punkt in der Steuererklärung zu wenig Beachtung, weil sie der Ansicht sind, hier gar nichts ansetzen zu können. Die Liste der Aufwendungen, die als “außergewöhnliche Belastungen” steuermindernd anerkannt werden, ist jedoch recht umfangreich. Dazu gehört auch der Eigenanteil beim Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen aus Gold oder Keramik. Bei der jährlichen Lohn- oder Einkommenssteuererklärung sollten deshalb entstandene Zahnersatz-Kosten angegeben werden, weil sich damit Ihr Steuerbetrag vermindern lässt.
Ein Beispiel
Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 1.500 EUR hat eine steuerlich zu berücksichtigende Grenze von 150 EUR pro Jahr. Überschreitet der Eigenanteil für Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen aus Gold oder Keramik diese Summe, so kann er die Differenz als “außergewöhnliche Belastung” geltend machen. Belege sammeln Deshalb daran denken: Belege sammeln und für die nächste Einkommenssteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich aufbewahren. Das kann helfen, den Familienhaushalt zu entlasten. Lassen Sie sich bei Ihrem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrem Finanzamt beraten.